Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen von Birgit Barth ausgeführten Leistungen liegen diese Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen zugrunde, soweit im gegenseitigen Einvernehmen keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mit Gegenzeichnung erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Geltung dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

Angebote

Alle von Birgit Barth erstellten Angebote sind 4 Wochen nach Zugang verbindlich. Mündliche oder fernmündliche Angebote werden erst dann verbindlich, wenn dieses schriftlich vorliegt.

Vom Auftraggeber verbindlich bestellte Leistungen einschließlich verlangter Vorentwürfe sind zu vergüten, auch wenn sie nicht verwendet werden oder der Auftraggeber seine Absichten ändert.

Birgit Barth ist berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber durch Dritte zu erfüllen. Bei Seminaren und Trainings sind die Seminarbeschreibungen, insbesondere hinsichtlich Dauer und Teilnehmerzahl, wesentlicher Vertragsbestandteil.

Wahrnehmung von Terminen

Nimmt der Auftraggeber einen mit Birgit Barth vereinbarten Termin (Besprechung, Training usw.) nicht wahr, wird für die Durchführung der geplanten Aktivität mit dem Auftraggeber von Birgit Barth ein Ersatztermin angeboten.

Der Auftraggeber trägt die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe von 50%, wenn die Absage/Stornierung aus Gründen erfolgt, die Birgit Barth nicht zu vertreten hat. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Erfolgt die Absage/Stornierung weniger als vierzehn Tage vor dem geplanten Termin, wird die Vergütung in voller Höhe berechnet, sofern nicht der Auftraggeber keinen oder einen geringeren Schaden nachweist.

Birgit Barth ist im Falle von Krankheit, Unfall oder sonstiger Verhinderung berechtigt einen Vertreter mit gleichwertiger Qualifikation mit der Durchführung zu beauftragen. Soweit das nicht möglich ist, wird der Termin zu einem späteren Zeitpunkt mit dem ursprünglichen Trainer wahrgenommen. Schadenersatzansprüche gegen Birgit Barth sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Durch Ausfall des Termins zum vereinbarten Zeitpunkt wird die Vereinbarung über die Durchführung nicht aufgehoben, sondern es verschiebt sich lediglich der Zeitpunkt der Durchführung.

Sollte ein Projekt insgesamt oder teilweise vorzeitig beendet werden aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen 50% der noch nicht durchgeführten Tätig keiten gemäß Auftragsbestätigung berechnet, sofern nicht der Auftraggeber keinen oder einen geringeren Schaden nachweist.

Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung richtet sich nach den vereinbarten Honorarsätzen laut Auftrags­bestätigung/Vertrag.

Zahlungen sind sofort nach Lieferung oder Erbringung der Leistung und Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Aufträgen deren Durch- bzw. Ausführung 4 Wochen überschreitet, werden, der geleisteten Arbeit entsprechend, jeweils am Monatsende Zwischenrechnungen erstellt. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

Gesondert berechnet werden, soweit nicht als Sachleistung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt:

Versand- und Verpackungskosten, Fotos, reprofähige Vorlagen und Laserdrucke, Kosten für Vervielfältigung, Kopien, Druck, Satz, Kosten für Seminartechnik sowie deren Auf- und Abbau, Teilnehmerunterlagen für Seminare sowie Reise- und Übernachtungskosten, die zur Erledigung der Arbeiten anfallen.

Information durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber verpflichtet sich zu umfassender Information in allen für das jeweilige Projekt relevanten Bereichen.

Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

Bis zur vollen Bezahlung bleiben die gelieferten Unterlagen aller Art, sowie Vorschläge, Texte, Entwürfe, Konzepte usw. Eigentum von Birgit Barth.

Bei Birgit Barth verbleiben auch nach der Zahlung des Honorars alle nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen Schutz- und sonstige geistige Eigentumsrechte an den erbrachten Leistungen in rechtlich zulässigem Umfang. Insbesondere darf der Auftraggeber durch Birgit Barth erstellte Produkte nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben wurden.

Die Vervielfältigung von Seminarunterlagen zu anderen als zu Trainingszwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet. Birgit Barth ist als Inhaber der Urheberrechte befugt, ihre Arbeiten entsprechend zu kennzeichnen und im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

Im Hinblick auf das bei Birgit Barth verbleibende Urheberrecht ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. ohne schriftliche Zustimmung von Birgit Barth zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch einen Dritten zu veranlassen.

Es stehen Birgit Barth jeweils kostenlose Belegexemplare zu. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, als Referenzkunde von Birgit Barth genannt zu werden.

Aufträge an Dritte

Soweit Birgit Barth Aufträge berechtigterweise an Dritte erteilt, gelten die Dritten nicht als seine Erfüllungsgehilfen. Wir treten jedoch alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, die ihm gegenüber Dritten zustehen, an den Auftraggeber ab, der diese annimmt.

Schweigepflicht

Birgit Barth verpflichtet sich, über sämtliche ihr bekannt werdenden Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebes des Auftraggebers oder ihrer Kunden gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.

Haftung und Lieferzeit

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen fahrlässig verspäteter Leistung sind ausgeschlossen.

Für die Dauer der Prüfung von Mustern, Vorlagen usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar von dem Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme.

Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere für Manuskripte, Originale und andere Vorlagen bei Transport und Aufbewahrung wird von Birgit Barth keine Haftung übernommen, es sei denn, Birgit Barth handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Rechte bei Mängeln

Birgit Barth leistet für Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften von Drucksachen innerhalb von 24 Monaten nach dem Tage der Ablieferung ausschließlich in der Weise Gewähr, dass nach Wahl von Birgit Barth unentgeltlich die Ware nachgebessert oder mangelfreie Ware nachgeliefert wird. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Mängel eines Teiles der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung oder Leistung führen. Mängelrügen müssen spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung der Ware und bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels gegenüber Birgit Barth schriftlich erhoben werden. Bei schuldhaftem Versäumen dieser Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Birgit Barth ist zur Nachbesserung nicht verpflichtet, solange der Auftraggeber seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert oder verarbeitet wird.

Schriftform, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Soweit nach diesen Geschäftsbedingungen oder anderweitigen Vereinbarungen ein Schriftformerfordernis vereinbart wurde, sind sich der Auftraggeber und Birgit Barth einig, dass diesem Erfordernis auch durch die Verwendung von E-Mail entsprochen wird. Eine E-Mail gilt als zugegangen, sobald ihr Erhalt von dem Empfänger durch eine elektronische Empfangsbestätigung gegenüber dem Absender angezeigt wird.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Birgit Barth. Die Beziehungen zwischen Birgit Barth und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.